Definition Projektsteuerung und Projektcontrolling
Nach der Berufsordnung des "Deutschen Verbandes der Projektsteuerer e.V." wird die Aufgabe 'Projektsteuerung/Projektcontrolling' wie folgt beschrieben:
"Die Projektsteuerung /Projektcontrolling bedeutet die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen."
Auftraggeberfunktionen während der Projektvorbereitung:
- Definition der allgemeinen Projektziele. Was wird wo gebaut?
- Festlegung Kostenrahmen
- Bestimmung der Qualitätsanforderungen des Bauwerks
- Wahl der Projektorganisation
- Auswahl der Planer und ausdührenden Firmen
- Abstecken der Rahmentermine
- Vertragswesen
Der Auftraggeber überträgt von diesen Funktionen / Interessen Aufgaben auf den Projektsteuerer. Der Projektsteuerer tritt als Dienstleister für den Bauherrn / Generalunternehmer auf, wobei die Entscheidungen zu den Kernkompetenzen beim jeweiligen Auftraggeber verbleiben.
- Auftraggeberinteressen während der Bauausführung:
- Sicherung der Qualität der Bauleistung
- Einhaltung der vorgegebenen Kosten
- Termingerechte Fertigstellung